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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO · Version 1.0

Vertragsparteien

Verantwortlicher (Auftraggeber): die jeweilige PSNV-Einheit, vertreten durch ihre Koordination/Leitung – bezeichnet beim elektronischen Abschluss im Koordinations-Backend.

Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer): Jan Hoffmann, LL.M., MBA, Lange Str. 96, 26954 Nordenham („Betreiber", siehe Impressum).

§ 1 Gegenstand und Dauer

Der Betreiber stellt der Einheit die Plattform PSNV.app (App und Koordinations-Backend) bereit und verarbeitet dabei personenbezogene Daten im Auftrag der Einheit. Der Vertrag beginnt mit dem elektronischen Abschluss im Backend und läuft, solange die Einheit die Plattform nutzt. Die Kündigung erfolgt formlos durch Austritt der Einheit (Löschung im Backend).

§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

Zweck: Einsatzunterstützung der Psychosozialen Notfallversorgung – Mitglieder- und Geräteverwaltung, Bereitstellung einheitseigener Inhalte und Kontakte, Entgegennahme pseudonymisierter Einsatzberichte, Peer-Benachrichtigungen, Versand von Info-Seiten an Betroffene.

Datenarten:

Betroffene Personen: Mitglieder und Koordinationen der Einheit; mittelbar Empfänger:innen von Info-Seiten (keine Speicherung ihrer Adressen).

§ 3 Weisungsrecht

Der Betreiber verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags und der über die Plattform-Funktionen erteilten dokumentierten Weisungen der Einheit. Hält der Betreiber eine Weisung für datenschutzwidrig, informiert er die Einheit unverzüglich.

§ 4 Vertraulichkeit

Der Betreiber verpflichtet alle mit der Verarbeitung befassten Personen auf die Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

Der Betreiber setzt derzeit keine Unterauftragsverarbeiter ein; Hosting und Betrieb erfolgen auf eigener Infrastruktur in Deutschland. Der Einsatz künftiger Unterauftragsverarbeiter wird der Einheit vorab mitgeteilt; sie kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.

§ 7 Unterstützung der Einheit

Der Betreiber unterstützt die Einheit bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung), soweit die Daten im Auftrag verarbeitet werden. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Betreiber der Einheit unverzüglich.

§ 8 Löschung und Rückgabe

Nach Ende der Nutzung werden die im Auftrag verarbeiteten Daten der Einheit gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Einheit kann ihre Berichte vor dem Austritt selbst exportieren (CSV).

§ 9 Nachweise und Kontrollen

Der Betreiber stellt der Einheit die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen zur Verfügung (insbesondere diese Vereinbarung, die Datenschutzhinweise und die dokumentierten Maßnahmen) und ermöglicht angemessene Überprüfungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Der elektronische Abschluss im Koordinations-Backend (dokumentiert mit Zeitstempel, Einheit, abschließender Person und Vertragsversion) ersetzt die Schriftform gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO (elektronisches Format).

Version 1.0 · Stand 16.08.2026